- so klein wie eine Scheckkarte
- 43 Impfzeilen
- gemäß §22 Infektionsschutzgesetz
Der neue internationale Impfausweis entspricht den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach Art. 36 und Anlage 6 der „Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005“ und ist mit § 22 Infektionsschutzgesetz konform.